MaklerDie Leasingbedingungen für die KFZ-Versicherungen

Das Leasing von Gebrauchtwagen erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Denn zu einer günstigeren Leasingrate als bei Neuwagen, können moderne Fahrzeuge mit oftmals nur wenigen Kilometern gemietet werden. Die KFZ-Versicherung ist jedoch nicht automatisch Teil der monatlichen Leasingrate für den Gebrauchtwagen. In einigen Fällen muss sich der Leasingnehmer daher selbst um eine Versicherung kümmern. Doch welche KFZ-Versicherung ist bei einem gebrauchten Leasingwagen verpflichtend und welche sinnvoll?

Welche Versicherung muss beim Gebrauchtwagen-Leasing abgeschlossen werden?

In den meisten Leasing-Verträgen ist von einem „angemessenen Versicherungsschutz“ die Rede. Hierunter ist zu verstehen, dass mindestens eine Teilkaskoversicherung verpflichtend abgeschlossen werden muss. Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist demnach nicht ausreichend. Einige Leasingpartner verlangen jedoch auch eine Vollkaskoversicherung. Dies ist allerdings eher bei Neuwagen üblich. Doch auch, wenn ein Gebrauchtwagen aus der Oberklasse geleast wird, ist eine Vollkaskoversicherung überlegenswert. Generell gilt, dass die Vollkaskoversicherung immer dann sinnvoll ist, wenn der mögliche Totalschaden des Gebrauchtwagens nicht aus der eigenen Tasche beglichen werden kann. Daher muss im Einzelfall entschieden werden, ob bei einem Gebrauchtwagen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll ist. In den meisten Fällen reicht jedoch eine Teilkaskoversicherung aus, denn der Wert des gebrauchten Leasing-Wagens liegt häufig erheblich unter dem Neuwagenwert.

Wer trägt die Kosten für die KFZ-Versicherung?

Da der Leasingnehmer als Versicherungsnehmer fungiert, trägt er die Kosten für die KFZ-Versicherung. Häufig ist in dem Vertrag festgeschrieben, dass der Leasingnehmer alle Ansprüche gegenüber dem Versicherer an den Leasinggeber abgibt. Durch diese Abtretung der Ansprüche stellt der Leasinggeber sicher, dass er sein Geld erhält. Es gibt Privatleasingverträge für Gebrauchtwagen, bei denen die Versicherung bereits in der Monatsrate inbegriffen ist. Bei einem solchen Kombi-Angebot sollte der Leasingnehmer unbedingt überprüfen, was durch die Versicherung abgedeckt wird. Meist ist es jedoch preiswerter, selbst eine KFZ-Versicherung abzuschließen. Denn, wenn mit dem Leasingpartner nichts anderes vereinbart wird, ist es möglich, sich selbst um eine günstige und gute KFZ-Versicherung zu kümmern.

Welche zusätzlichen Leistungen sind wichtig?

Eine zusätzliche Leistung, die besonders wichtig ist, ist der so genannte GAP-Schutz. Die Bezeichnung kommt von dem englischen Wort „gap“ = Lücke und bezeichnet eine Differenz-Deckung. Dieser Schutz ist äußerst sinnvoll, wenn ein Gebrauchtwagen geleast wird. Durch die Teilkaskoversicherung, die bei einem Gebrauchtwagen Leasing ohnehin verpflichtend ist, wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abgedeckt, falls es zu einem Diebstahl oder Totalschaden kommt. Allerdings ist dieser Wiederbeschaffungswert meist niedriger als die noch ausstehende Leasingrate. Ist nun keine GAP-Deckung in der Versicherung enthalten, muss die Differenz von dem Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Bei einer Versicherung, die die GAP-Deckung enthält, wird die Differenz von der Versicherung übernommen. Je teurer der geleaste Gebrauchtwagen ist, desto größer ist die Lücke, die in einem solchen Fall geschlossen werden muss. Daher ist der GAP-Schutz insbesondere dann äußerst wichtig, wenn ein Gebrauchtwagen aus der gehobenen Mittelklasse oder Oberklasse geleast wird.